Bericht 2017 der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur

Anzahl der Schlichtungsanträge immer häufiger

Der Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur von 2017 wurde kürzlich veröffentlicht. Immer häufiger erreichen Pakete und Briefe den Empfänger nicht und die Beschwerden werden immer mehr. „Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat sich in Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen erwiesen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur über den aktuellen Bericht.

Laut dem Bericht wurden im Jahr 2017 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post angemeldet. Im Jahr 2016 waren es nur 235 Anträge. Dabei handelt es sich überwiegend um Probleme mit Paketen, beispielsweise der Verlust oder die Beschädigung des Inhalts. Die Bundesnetzagentur prognostiziert keine Verbesserung, sondern die Fortführung dieser Entwicklung. Ein Grund dafür ist das steigende Paketvolumen in Deutschland. Alleine im Januar dieses Jahres wurden 100 neue Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post eingereicht.

„Die Streitigkeiten kreisten somit auch im Jahr 2017 vor allem um Fragen der Haftung aus abgeschlossenen Beförderungsverträgen“, so die Angaben der Bundesnetzagentur. Bei 85,83 Prozent der Schlichtungsanträge handelte es sich um Probleme bei der Paketbeförderung. Ausnahmen sind Einschreiben (5,64 Prozent), Briefbeförderung (5,28 Prozent) und Päckchenversand (3 Prozent), zu denen deutlich weniger Schlichtungsanträge eingereicht wurden.

Der Dienst der Schlichtungsstelle Post kann von jeder natürlichen und juristischen Person genutzt werden, jedoch sind Unternehmen grundsätzlich eher weniger bereit Probleme über das Schlichtungsverfahren zu regeln. „Leider verweigert die Mehrzahl der Unternehmen bereits in ihren AGB-Klauseln die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag. Allein die enorm steigende Antragszahl unterstreicht die Notwendigkeit der Verfahren. Neue Regelungen könnten dem Verbraucherschutz sehr helfen, wenn sie dazu beitragen, dass Postdienstleister sich in der Sache mit dem Schlichtungsantrag befassen müssen“, erläutert Jochen Homann.

Laut dem Tätigkeitsbericht wurden bis zum 31. Dezember 2017 833 Fälle bearbeitet und abgeschlossen. Bei 99,6 Prozent der Fälle waren beide Parteien bereit, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, welches anschließend erfolgreich war. Dazu gehören Fälle, bei denen der komplette Schaden übernommen wurde, aber auch die Fälle, in denen der Schaden anteilig übernommen wurde. Durchschnittlich haben die Postdienstleister in 61,2 Prozent der Fälle die Schadensersatzforderungen beglichen.