Ausbeutung in der Paketbranche

Bundesland leitet Initiative ein

Aufgrund des Verdachts auf Ausbeutung in der Paketbranche hat das Bundesland Niedersachen Gegenmaßnahmen eingeleitet. Es wird eine Initiative in den Bundestag eingeführt, mit der sich ab März die Länderkammer befassen soll. „Hier gibt es massive Verstöße“, so Landessozialministerin Carola Reimann von der SPD.

Kürzliche Kontrollen in Niedersachen ergaben, dass Paketboten teilweise mit nur 4,50 bis 6 Euro entlohnt werden. Dies verstößt gegen den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und gegen das Arbeitszeitgesetz. Ein weiteres Problem sei, dass Sozialbeiträge nur selten ordnungsgemäß abgeführt werden. „Die für die Paketzustellbranche beschriebenen Zustände sind in ganz Deutschland anzutreffen, insbesondere in Ballungsgebieten und Großstädten“, wird in dem Entschließungsentwurf berichtet.

Der Entwurf will die „Sicherung der Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten“ sowie die „Ausweitung der Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche“ gewährleisten. Bisher müssen Auftraggeber der Logistikbranche nur für die korrekte Zahlung des Mindestlohns durch die Subunternehmer sorgen. In Zukunft soll aber auch das korrekte Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen haftend sein.

Preisdruck und Auslagerung Ursache

Die Ursache sieht die Initiative in dem hohen Preisdruck bei der Auftragsvergabe durch Versandhandelsunternehmen an Zustellfirmen und die Auslagerung der Zustellleistung an Subunternehmen. „Dadurch können Nachunternehmerketten entstehen, die vielfach mehrere Glieder haben, sodass die ursprüngliche Auftraggeberin beziehungsweise der ursprüngliche Auftraggeber keine Kenntnis mehr hat, wer als letztes Glied der Kette letztlich die Ware ausliefert“. Die jeweils beauftragten Logistikunternehmen zögen sich bei Verstößen aus der Verantwortung, indem sie Subunternehmen kündigen.

Erhöhung der Transparenz

Niedersachen will außerdem eine Erweiterung der Dokumentationspflicht einführen. „Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – auch im Bereich der Paketbranche – zur Aufzeichnung von Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dient letztlich der Rechtssicherheit“, so der Entwurf.