Aircargo Club Deutschland fordert Rahmenbedingungen für Frachtdrohnen und -flugzeuge

Einsatz von unbemannten Fluggeräten vom Gesetz abhängig

Der Aircargo Club Deutschland (ACD) fordert die Einführung von rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Frachtdrohnen und –flugzeugen. Unbemannte Frachtdrohnen und –flugzeuge werden bereits in Forschungsprojekten getestet. Nun soll die Technologie es in den Alltag schaffen und auch kommerziell eingesetzt werden. Dies gestaltet sich jedoch schwierig.

Die einzige Ausnahme für den kommerziellen Gebrauch ist der Logistik-Dienstleister DPD, der in Frankreich seine erste Lieferdrohnen-Linie testet. Dabei führt die Drohne in einem abgelegenen Gewerbegebiet autonom regelmäßige Lieferung zu einem speziellen Verteilzentrum durch.

Ein weiteres Projekt ALAADy (Automated Low Altitude Air Delivery) des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) untersucht Konzepte zu unbemannten Luftfrachttransporten und ihre Einbindung in Luftfrachtketten. Dabei geht es jedoch nicht um den Einsatz von Drohnen zur Belieferung von Kunden. „Ziel beim ALAADy-Projekt ist es aber, ein zuverlässiges unbemanntes Frachtflugzeug zu entwickeln, das auch in die klassische Frachtlogistikkette integriert werden kann“, erläutert Dr. Peter A. Meincke vom Institut für Flughafenwesen und Luftverkehr der DLR in Braunschweig.

Erst kürzlich stellte das US-amerikanische Start-up Natilus eine Frachtdrohne vor. Seit 2017 arbeitet das Unternehmen an einer Drohne mit der Größe einer Boeing 777, die 90 Tonnen Ladung über den Atlantik und Pazifik transportieren soll. Bei dem ALAADy Projekt wird ein unbemannter Gyrokopter als Frachtflieger eingesetzt, der autonom fliegen kann und von einer Bodenzentrale aus überwacht wird. Unter der Flughöhe des regulären Luftverkehrs von 200 Metern soll der Gyrokopter Nutzlasten von über einer Tonne transportieren. Das Fahrzeug eignet sich für den Einsatz von zeitkritischen Lieferungen von Teilen zwischen Produktionsstätten und bei humanitären Hilfeeinsätzen.

Der künftige Einsatz von unbemannten Frachtdrohnen und –flugzeugen hängt laut ACD-Präsident Prof. Christoph W. Stoller vom Gesetz ab: „Der Gesetzgeber ist dabei gefordert, schnell rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Fluggeräte zu schaffen.“ Auch Unternehmen sollten sich laut Stoller mit den Chancen und den Herausforderungen der neuen Technik beschäftigen: „Deutsche Unternehmen sollten ihre Kräfte für die weitere Entwicklung bündeln, um auch zukünftig eine Vorreiterrolle einzunehmen. Schlüsseltechnologien dürfen nicht wieder bei uns entwickelt werden, aber Einsatzmöglichkeiten, Wertschöpfung und letztlich Arbeitsplätze entstehen dann im Ausland.“