Gesetzesbeschluss zur Erhöhung der Lkw-Maut

Ab 1. Januar 2019 neue Kosten

Der Bundestag hat nun die Erhöhung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 beschlossen. Seit dem 1. Juli fällt die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen an. Durch die Ausweitung und Erhöhung wurden zusätzliche Einnahmen von etwa 7,2 Milliarden Euro pro Jahr kalkuliert. Dies sind 2,5 Milliarden Euro mehr als zuvor.

Insbesondere für schwere und laute Lkw wird es teuer, denn in der Berechnung sind nun auch die Kosten der Lärmbelästigung sowie die starke Belastung der Straßen durch Lkw ab 7,5 Tonnen enthalten. Wie bereits angekündigt, sind Elektrofahrzeuge von der Maut ausgeschlossen, was bereits mehrfach von Logistik- und Verkehrsverbänden kritisiert wurde. Zudem werden Erdgas-Lkw zunächst bis zum Jahr 2020 von Gebühren befreit.

Ebenfalls ausgeschlossen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 Stundenkilometer. Diese Ausnahme wurde aufgrund des Bundesrates beschlossen, berichtet die Verkehrsrundschau. Fahrzeuge, die maximal 60 Stundenkilometer fahren können, werden nicht befreit.

Kritik an dem Gesetzesentwurf äußerte insbesondere die Opposition. Beispielsweise bemängelte die FDP die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes. Auch die Grüne kritisierte den Beschluss, da ihnen die Maut nicht weit genug gehe. „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen“, so der Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn. Laut der Partei seien die Lärmkosten durch den Lkw-Verkehr nur zu 28 Prozent durch die Maut abgedeckt, was laut den Grünen zu wenig sei.