EU beschließt Mobilitätspaket

Faire Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer

Nach langen Verhandlungen hat das Europaparlament schlussendlich das EU-Mobilitätspaket realisiert. Dieses soll für faire Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer sorgen und fand in der Logistikbranche großen Zuspruch.

In den viel diskutierten Themenbereichen Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten sowie Entsendungen im Straßentransport wurde von der Mehrheit der Abgeordneten für eine Neuregelung gestimmt.

Bundesweit sollen Berufskraftfahrer nun nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ bezahlt werden. Davon sind Transitverkehre und bilaterale Verkehre ausgenommen.

Weiterhin wurde den Fahrern verboten, die wöchentliche Ruhezeit in den Fahrzeugen zu verbringen. Damit soll das Nomadentum eingeschränkt werden, so die Verkehrsrundschau.

Zudem dürfen Kabotage-Fahrten nach Grenzübertritt statt bisher sieben Tage nur noch drei Tage dauern. Danach wird eine Sperre von 60 Stunden verhängt, in denen sich der Fahrer im Heimatland befinden muss. Die Unternehmen sollen künftig die Transporte so organisieren, dass die Fahrer mindestens alle vier Wochen nach Hause kommen können.

„Wir haben nach langen und schwierigen Verhandlungen einen guten Kompromiss gefunden, den auch die zentraleuropäischen Staaten mittragen. Ein Abstimmungserfolg war nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sonst die einzelnen EU-Mitgliedstaaten alle ihre eigenen Maßnahmen ergriffen hätten“, so Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

Überwiegend positive Reaktionen

Obwohl das Mobilitätspaket weitestgehend positiv aufgefasst wurde, gab es teilweise auch kritische Stimmen. Laut Verdi sei der Beschluss nicht ausreichend, um die „Möglichkeiten des Sozial-Dumpings“ einzudämmen. Zudem werden mehr Kontrollen benötigt.

Der BGL, BWVL und die SPD begrüßten die neuen Regelungen als guten Kompromiss. Insbesondere die Rückkehrpflicht der Fahrer konnte gut ankommen.

Die Grünen äußerten diesbezüglich Kritik: „Beim Verhandlungsmandat für Lenk- und Ruhezeiten konnte eine Verschlechterung der jetzigen Arbeitsbedingungen gerade noch verhindert werden. Lkw-Fahrer sollen nach zwei Arbeitswochen das Recht auf ein langes Wochenende behalten, das nicht in der Fahrerkabine verbracht werden darf. Diese Position deckt sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die Kabine keinen geeigneten Ruheort darstellt. Außerdem müssen Arbeitgeber die Kosten für die Rückkehr der Fahrer nach Hause nach Ablauf dieser zwei Wochen übernehmen. Mehr als Schadensbegrenzung ist das nicht, zumal eine Verwässerung des Vorschlags in den Verhandlungen mit dem Rat zu befürchten ist“, kommentiert Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion.